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Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt |
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Bewohner hat Bewegungseinschränkung aufgrund eines Apoplexes. Bewohner sitzt daher im Rollstuhl. |
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Bewohner hat Bewegungsdefizite bei der Durchführung verschiedener AEDL´s. |
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Die Beweglichkeit des Bewohners ist aufgrund des Krankheitsbildes eingeschränkt. |
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Bew kann aufgrund von körperlicher Schwäche das Bett nur mit Begleitung des Pflegepersonals verlassen. |
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Bewohner ist in der Fähigkeit sich zu bewegen eingeschränkt, aufgrund der Geh- und Haltungsstörungen und Dyskinesien |
Kann nicht Treppensteigen
Bew ist nicht in der Lage selbständig Treppen zu steigen , es ist nur mit dem PP möglich
Kann nicht alleine Treppensteigen
Kann nicht sitzen
Kann nicht alleine sitzen
Kann nicht stehen
Kann nicht alleine stehen
Kann nicht gehen
Kann nicht alleine gehen
Kann nicht selbständig aufstehen/zu Bett gehen
Bew ist stark in ihrer Mobilisation eingeschränkt aufgrund Hemiplegie links nach einem Apoplex
Hemiparese -> Immobilität
selbständiges Stehen/Gehen/ Umsetzen/Umlagern nicht möglich
Bettlägerigkeit
Bew ist Aufgrund von Schmerzen bettlägerig
ist fest bettlägerig
kann nicht selbstständig zu Bett gehen
kann nicht selbständig stehen, gehen, aufstehen
Bew ist aufgrund seiner Diagnosen nicht in der Lage selbstständig zu Gehen oder zu Stehen und somit an der Rollstuhl gebunden
Der Pat. benötigt Hilfe bei der Mobilisation, da er durch die Halbseitigen Lähmung links sein Gleichgewicht nicht halten kann. (Neglect)
Der Pat ist auf Hilfe bei der Mobilisierung angewiesen, da er sich nicht überlasten darf.
kann nicht selbstständig aufstehen
Kann Lage im Bett nicht selbständig verändern
Eigenlagerung ist nicht möglich
kann ihre/seine Lage im Bett nicht selbstständig verändern
Die Lage im Bett oder Rollstuhl kann nicht umfassend verändert werden. Erhebliche Dekubitusgefahr bei Braden- Skala 8 Punkte
Koordination (Zittern, Lähmung)
durch Lähmungen à Sensibilitätsstörungen
hat Gleichgewichtsstörungen
Tremor
hat Störungen der Bewegungskoordination
Bew hat einen Tremor
Zittern bei Ruhe
Koordinationsstörungen
Erhöhung der Muskelspannung (wird als Starrheit empfunden)
Rigor
sehr hohes Thrombose- und Dekubitusrisiko
Bew ist aufgrund Mobilitätseinschränkung Dekubitus-, Thrombose-, Kontrakturen- und Pneumoniegefährdet
Bew hat verstärkte Knochenbruchneigung
Bew neigt zu Spontanbrüchen
Gefahr von Folgeerkrankungen:
Dekubitus
Thrombose
Kontrakturen
Pneumonie
Obstipation
Dekubitusgefefahr
Thrombosegefahr
Obstipationsgefahr
Kontrakturengefahr
Pneumoniegefahr
Der Bewohner ist sturzgefährdet wegen der eingeschränkten Sehfähigkeit und Gangunsicherheit aufgrund der Retinopathie und der Polyneuropathie
Sturzgefahr
Bildung von Kontrakturen in den gelähmten Extremitäten.
Aufgrund der geringen Punktezahl in der Nortenskala ist Bewohner Dekubitusgefährdet
Aufgrund Bewegungseinschränkung akutes Sturzrisiko.
Sturzgefährdung
Der Bewohner ist einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, Kontraktionen, Kreislaufschwierigkeiten und Osteoporose zu erleiden aufgrund der vielfältigen Bewegungseinschränkungen
Gefahr von Kontrakturen
Gefahr der Thrombose als Folge der Immobilität.
Gefahr einer Thrombose
Gefahr eines Dekubitus
Sehr hohes Thrombose- und Dekubitusrisiko durch Lähmungen à Sensibilitätsstörungen
Hohes Sturzrisiko aufgrund Parkinson-Syndrom
Bewohner ist gefährdet für Thrombose und Pneumonie.
Erhöhte Dekubitusgefahr im Sitzen, Sitzbeinhöcker extrem gefährdet, Bildung von Scherkräften durch Rutschen auf der Unterlage.
Gefahr der Lungenentzündung durch Schonatmung und / oder flacher Atmung und einseitiger Haltung bei mangelnder Lungendurchblutung.
Bew ist bettlägerig, Immobil und leidet unter Cor pulmonale aufgrund dessen besteht eine erhöhte Thrombosegefahr.
Aufgrund der Immobilität hat Bew an beiden Unterschenkeln Lymphödeme es besteht die Gefahr einer Thrombose
Gefahr der Pneumonie als Folge der Immobilität.
Es besteht die Gefahr von Spastik und Kontrakturen durch Immobilität der stärker gelähmten Seite.
Aufgrund der Immobilität besteht die Gefahr einer Obstipation.
Es besteht die Gefahr einer Thrombose und eines Dekubitus aufgrund der mangelnden Mobilität
Es besteht die Gefahr eines Dekubitus durch die Immobilität der stärker gelähmte Seite.
Es besteht die Gefahr einer Thrombose aufgrund der Immobilität der stärker gelähmte Seite.
Es besteht die Gefahr einer Pneumonie durch die Immobilität der stärker gelähmte Seite und die Aspiration.
Gefahr der schmerzhaften Schulter/ Schulterluxation links
Die Gefahr einen Dekubitus zu erleiden ist wesentlich erhöht, da der Bewohner an Sensibilitätsstörungen leidet. Er bemerkt ggf. keine Schmerzen und Druckstellen
Gesteigerter Bewegungsdrang
hat einen übermäßig gesteigerten Bewegungsdrang
Bew hat Angst
Bew läuft ruhelos und ziellos umher
Bew leidet unter einem gestörten Körperschema
Bewohner hat Schwierigkeiten, längere Zeit ruhig zu sitzen, steht immer wieder auf. Verstärkt am Nachmittag.
Hemiplegie -> lehnt betroffene Körperhälfte ab
Bew hat starkes Eigenbewegungsdefizit
Bew ist bei der Mobilisation vom Toilettenstuhl ins Bett, sowie umgekehrt sehr ängstlich, er hat Angst das er fallen könnte
Aufgrund des Krankheitsbildes kann und möchte Bew. nicht aufstehen => bettlägerig
Bew hat einen verstärkten Bewegungsdrang , ist auch bei den Mahlzeiten teilweise nicht in Lage sitzen zu bleiben
Bewohner läuft sehr umtriebig auf dem Wohnbereich umher und das über einige Stunden und leidet dadurch an Erschöpfungszuständen
Bew benötigt Hilfsmittel:
Toilettenstuhl
Rollstuhl
Rollator
Antidekubitusmatratze
Prothesen
Lagerungsmaterialien
kann Hilfsmittel nicht selbstständig anwenden
braucht Anleitung und Hilfestellung zum Benutzen ihres Hilfsmittels,
Bew hat Kachexie
Bew hat Spitzfuß rechts und links
Bew hat Spastiken
Akinese
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